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Tafel erinnert an Ingeborg Befort
Wetzlar (kk). Die Wetzlarerin Ingeborg Befort, die 2005 im Alter von 82 verstorben ist, hat dem Wetzlarer Dombau-Verein 41.330,- Euro hinterlassen. Damals fand im Dom ihr zu Ehren eine Feier zur Anbringung einer gusseisernen Gedenktafel am Dom im Heidenhof statt. „Zu Ehren der Wetzlarer Bürgerin Ingeborg Befort 1923-2005. In Dankbarkeit für das von ihr für die Erhaltung des Domes verfügte Vermächtnis“, lautet die Inschrift der Gedenktafel. 25 Jahre lang arbeitete die ledige Wetzlarerin bei den Buderus‘schen Eisenwerken. Die Verbundenheit zu ihrer Heimatstadt zeigte Ingeborg Befort auch dadurch, dass sie neben dem Dombau-Verein weitere Wetzlarer Vereine und Institutionen mit ihrem Vermächtnis bedachte. An der Feier im Dom nahmen nahe Verwandte sowie Vertreter der beiden Kirchen, des Wetzlarer Dombau-Vereins und der Stadt teil. Manfred Thielmann, Erster Vorsitzender des Dombau-Vereins, sagte: „Erhaltenswerte oder denkmalgeschützte Gebäude sind gemeinhin von besonderem Wert, aber auf welches Bauwerk träfe die Aussage stärker zu als auf das Wahrzeichen Wetzlars, den Dom?
Dombau-Verein macht sich seit über 163 Jahren für die Erhaltung des Doms stark.
Der Wetzlarer Dombau-Verein existiert seit über 163 Jahren. Seine Mitglieder haben seitdem erhebliche finanzielle Mittel für die Erhaltung des Doms bereitgestellt. Thielmann nannte 2006 als jüngstes Beispiel die Wiederherstellung des Heidenportals. Stadtbaurat Achim Beck (CDU) würdigte damals das Vermächtnis Ingeborg Beforts, „das Vorbild für andere Menschen sein möge“. Es sei von hoher Bedeutung, „wenn unsere Bürger den Erhalt des Doms nicht als kirchliche oder kommunale Aufgaben alleine ansehen“, sagte Beck. Während der Feier im Dom vollzog damals Pastor Arne Hensel eine Schriftlesung, Pfarrer Peter Kollas verfasste die Fürbitte.
An der Gedenktafel für Ingeborg Befort (v. l.) Pfarrer Peter Kollas, die Geschäftsführerin des Dombau-Vereins, Ruth Viehmann, Vorsitzender Manfred Thielmann,
Pastor Arne Hensel und Stadtrat AchimBeck. (Foto: Klotz)
(Wetzlarer Neue Zeitung vom 23.11.2006) WNZ Artikel 1, WNZ Artikel 2
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